Lohnfortzahlung bei einem Beschäftigungsverbot
Nicht immer bekommt die Schwangere Frau während eines Beschäftigungsverbots das volle Gehalt weiter.
Aber grundsätzlich wird das Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot zu 100% weiter gezahlt wenn der Arzt das Wohl von Mutter oder Kind als gefährdet sieht.
Wenn das Wohl von der Mutter durch Schwangerschaftskomplikationen und dem ungeborenen Kind in Gefahr ist und dies so im Attest steht, ist es egal wie lange vor dem Mutterschutz das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Eine Lohnfortzahlung ist zu 100% gesichert.
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