Betreuungsgeld beantragen – Wie gehts jetzt weiter?

Eltern betreuen ihre Kinder bald zuhauseAm 21.7.2015 wurde das Betreueungsgeld aufgrund einer Klage vom Bundesland Hamburg durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt.

Dabei hat das Verfassungsgericht keine inhaltliche Entscheidung gegen das Betreungsgeld getroffen. Es wurde lediglich gestoppt, weil das Gesetz Formfehler hatte und die Entscheidung nicht den Bundesländer überlassen wurde.

Wie geht es jetzt weiter?

Aktuell sieht es wohl so aus, dass alle Eltern welche das Betreungsgeld schon erhalten, dieses auch weiter bis zum Ende bekommen werden. In den nächsten Wochen wird mit Sicherheit eine politische Debatte entstehen, wie jetzt mit den freien Mitteln umgegangen wird. Ob das Betreuungsgeld in einer anderen Form wieder erscheint ist noch nicht klar.

Das Bundesland Bayern hat bereits angekündigt, das Betreungsgeld weiter zahlen zu wollen. Ob diesem Beispiel noch andere Länder folgen wird sich zeigen.

Wie kann ich das Betreuungsgeld erhalten?

Nach der Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht macht es aktuell keinen Sinn einen neuen Antrag für das Betreungsgeld zu stellen.

Den Antrag für das Betreuungsgeld bekommt ihr bei den Elterngeldkassen der Gemeinden. Wo ihr euch dafür melden müsst, erfahrt ihr hier.

Die Anträge für alle Bundesländer findet ihr hier.

Wie viel wird/wurde gezahlt?

Eltern erhalten ab dem 1.8.2013 100 Euro für jedes Kind, welches ab dem 1.8.2012 geboren ist.

Ein Jahr später, ab dem 1.8.2014 wird der Betrag auf monatlich 150 Euro erhöht und dann erhalten auch Familien mit Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr das Betreuungsgeld. Wenn ihr das Geld anlegt, könnt ihr sogar einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro im Monat erhalten.

Hatte das Betreuungsgeld Einfluss auf mein Elterngeld?

Das Elterngeld wurde unabhängig vom Betreuungsgeld berechnet. Familien die sich dazu entschieden haben, sich das Elterngeld für zwei Jahre auszahlen zu lassen, konnten trotzdem nach einem Jahr die Förderung erhalten. Das Betreuungsgeld wurde auch dann ausgezahlt, wenn beide Eltern sich im Job befanden und die Familie die Betreuung übernommen hatte.

Welches Ziel hatte die Förderung?

Das Hauptziel des Betreuungsgeldes war Eltern mehr Flexibilität bei der Wahl der Kinderbetreuung einzuräumen. Außerdem wurde hiermit die Möglichkeit geschaffen einen Ausgleich zu erhalten, wenn euer Kind keinen Krippenplatz mehr bekommen sollte.

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